Voraussetzungen:
Geistige und körperliche Reife
Mindestalter erreicht
Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche Untersuchung)
Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)
Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Theorie- und Praxis-Ausbildung
Mindestalter
Ausbildungsbeginn ab 15 1⁄2 Jahren
Führerschein ab dem 17. Geburtstag
Die B L17 Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
32 Unterrichtseinheiten Theorie-Kurs (je á 50 min)
Grundwissen-Kurs von 20 UE
Klassenspezifischer Kurs "B" von 12 UE
Theoretische Einweisung mit Begleitpersonen
Praktische Ausbildung:
Die Grundschulung (bevor du mit deinen Begleitpersonen fahren darfst) besteht aus mind. 12 Fahrstunden (je á 50 min) davon:
Mind. 6 Fahrstunden Vor- und Grundschulung
Mind. 6 Fahrstunden Hauptschulung
Während deiner Übungszeit mit deinen Begleitpersonen:
Nach den ersten 1000 km musst du eine Beobachtungsfahrt + Nachbesprechung (2 UE) mit deinem Fahrlehrer absolvieren
Nach weiteren 1000 km musst du wiederholt eine Beobachtungsfahrt + Nachbesprechung (2 UE) mit deinem Fahrlehrer absolvieren
Nach insgesamt 3000 km musst du mind. 3 UE (Überlandfahrt, Autobahnfahrt, Prüfungssimulation) mit deinem Fahrlehrer fahren
Prüfung
Theorieprüfung am Computer
Fahrprüfung
Probezeit
Wurde zuvor keine andere Führerscheinklasse (außer „AM“ oder F) besessen, beträgt die Probezeit 3 Jahre und dauert jedenfalls bis zum 21. Lebensjahr
Mehrphasenausbildung für „B L“
Zweite Ausbildungsphase für die Klasse B L