Mindestalter
Abgelaufene Probezeit und 5 Jahre ununterbrochener
Besitz der Klasse „B“
Lenkerberechtigung für
Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht
Ausbildung
Keine Theorieausbildung
Fahrausbildung in 6 Lektionen
Prüfung
Keine Theorieprüfung
Keine Fahrprüfung
Keine Probezeit
Mehrphasenausbildung für „A“
Nach zwei Jahren Besitz des „Code 111“ werden 6 Fahrlektionen beim Erwerb von „A1“ angerechnet
Beim Erwerb der Klassen „A2“ oder „A“ darf die Ausbildung „Code 111“ nicht angerechnet werden