Voraussetzungen:
Geistige und körperliche Reife
Mindestalter erreicht
Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche sowie augenärztliche Untersuchung)
Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)
Besitz der Klasse B (Kombination von B und CE Ausbildung möglich)
Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Theorie- und Praxis-Ausbildung
Mindestalter
Ausbildungsbeginn ab 20 ½ Jahren
Führerschein ab dem 21. Geburtstag
Lenkberechtigung für
Kraftwägen für die Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse 12 Tonnen nicht übersteigt
Mit der Lenkberechtigung CE erhält man automatisch auch die Lenkberechtigung für BE, C1E und DE falls die Lenkberechtigung für die Klasse D vorhanden ist
10 Unterrichtseinheiten klassenspezifische Theorie „C“
6 Unterrichtseinheiten klassenspezifische Theorie „CE“
Fahrausbildung in 10 Fahrlektionen
davon 6 C, 4 CE
Prüfung
Theorieprüfung am Computer
Fahrprüfung
Keine Probezeit
Es gibt keine Probezeit. (Ausnahme: B und CE Führerschein werden kombiniert gemacht, die Probezeit beträgt hierbei 3 Jahre)
Keine Mehrphasenausbildung
Sonstiges
Führerscheinklassen C1/C sowie D1/D müssen alle 5 Jahre verlängert werden, Diese Frist verkürzt sich nach dem 60. Lebensjahr auf 2 Jahre.
Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten notwendig!
Parallel dazu müssen alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die gewerblich einen LKW über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einen Omnibus mit mehr als 8 Fahrgastplätzen fahren, alle 5 Jahre eine Weiterbildung in Code C95 bzw., Code D95 absolvieren.