Voraussetzungen:
Geistige und körperliche Reife
Mindestalter erreicht
Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche sowie augenärztliche Untersuchung)
Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)
Besitz der Klasse B (Kombination von B und C Ausbildung möglich)
Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Theorie- und Praxis-Ausbildung
Mindestalter
Ausbildungsbeginn ab 17 ½ Jahren (Führerschein mit 18 Jahren)
Lenkberechtigung für
Kraftwägen über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht bis max. 7,5 Tonnen (ausgenommen Kraftwägen der Klasse D/D1)
Zusätzlich dazu dürfen leichte Anhänger (750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht) gezogen werden
Mit dem Führerschein C1 erhält man automatisch auch die Lenkberechtigung für die Klasse F
10 Unterrichtseinheiten klassenspezifische Theorie „C1“
Fahrausbildung in 8 Fahrlektionen
Prüfung
Theorieprüfung am Computer
Fahrprüfung
Keine Probezeit
Es gibt keine Probezeit. (Ausnahme: B und C1 Führerschein werden kombiniert gemacht, die Probezeit beträgt hierbei 3 Jahre)
Keine Mehrphasenausbildung
Sonstiges
Führerscheinklassen C1/C sowie D1/D müssen alle 5 Jahre verlängert werden, Diese Frist verkürzt sich nach dem 60. Lebensjahr auf 2 Jahre.
Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten notwendig!
Parallel dazu müssen alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die gewerblich einen LKW über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einen Omnibus mit mehr als 8 Fahrgastplätzen fahren, alle 5 Jahre eine Weiterbildung in Code C95 bzw., Code D95 absolvieren.