Voraussetzungen:
Geistige und körperliche Reife
Mindestalter erreicht
Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche sowie augenärztliche Untersuchung)
Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)
Besitz der Klasse B (Kombination von B und C Ausbildung möglich)
Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Theorie- und Praxis-Ausbildung
Mindestalter
Ausbildungsbeginn ab 20 1/2 Jahren (Führerschein ab 21 Jahren)
Unter folgenden Voraussetzungen ist ein Ausbildungsbeginn auch ab 17 1/2 (Führerschein ab 18 Jahren) möglich:
· Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweises
· erfolgreicher Abschluss des Lehrberufs "Berufskraftfahrer/in"
· Fahrzeugnutzung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (Feuerwehr, Streitkräfte etc.)
Lenkberechtigung für
Kraftwägen über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht und Sonderkraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftwägen der Klasse D/D1)
Zusätzlich dazu dürfen leichte Anhänger (750kg höchstzulässiges Gesamtgewicht) gezogen werden
Mit dem Führerschein C erhält man automatisch auch die Lenkberechtigung für die Klasse F
10 Unterrichtseinheiten klassenspezifische Theorie „C“
Fahrausbildung in 8 Fahrlektionen
Prüfung
Theorieprüfung am Computer
Fahrprüfung
Keine Probezeit
Es gibt keine Probezeit. (Ausnahme: B und C Führerschein werden kombiniert gemacht, die Probezeit beträgt hierbei 3 Jahre)
Keine Mehrphasenausbildung
Sonstiges
Führerscheinklassen C1/C sowie D1/D müssen alle 5 Jahre verlängert werden, Diese Frist verkürzt sich nach dem 60. Lebensjahr auf 2 Jahre.
Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten notwendig!
Parallel dazu müssen alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die gewerblich einen LKW über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einen Omnibus mit mehr als 8 Fahrgastplätzen fahren, alle 5 Jahre eine Weiterbildung in Code C95 bzw., Code D95 absolvieren.