Führerschein C1: Kraftfahrzeuge der Klasse C mit bis zu 7.500 kg höchstzulässige
Gesamtmasse - ab 18 Jahren
Führerschein C: Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als acht Plätzen (außer dem Lenkerplatz) -
über 3.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse - ab 18 Jahren, eingeschränkt
auf C1 bis 21 Jahre, ausgenommen Grundqualifikation Code 95.
Führerschein C1+E: Zugfahrzeuge der Unterklasse C1 und einem Anhänger mit einer höchstzulässigen
Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Die höchstzulässiges Gesamtmasse in der
Kombination darf maximal 12.000 kg betragen
Führerschein C+E: Zugfahrzeuge der Klasse C und damit gezogenen Anhänger mit einer
höchstzulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg.
C95 Grundqualifikation: mehr Infos
inkl. Einschreibegebühr, Versicherung, Theoriekurs, gesetzlich vorgeschriebene Fahrstunden, Computer Prüfung und Praktische Prüfung!