Voraussetzungen:
Geistige und körperliche Reife
Mindestalter erreicht
Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche Untersuchung)
Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)
Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (Bei Ausdehnung von B auf BE nicht vorgeschrieben)
Theorie- und Praxis-Ausbildung
Mindestalter
Ausbildungsbeginn ab 17 1⁄2 Jahren
Führerschein ab dem 18. Geburtstag
Klasse BE/Code 96 Anhänger mit einem Kraftwagen ziehen
B-Lenkberechtigung
alleine:
Ein leichter Anhänger (max. 750 kg HzGm) darf immer gezogen werden.
Ein schwerer Anhänger (über 750 kg HzGm) darf mitgeführt werden, wenn die Summe der HzGm von Zugfahrzeug und Anhänger 3500 kg nicht überschreiten.
BE – frühere Bezeichnung E zu B:
Mit dieser Lenkberechtigung ist das Ziehen von schweren Anhängern erlaubt, wenn die Summe der HzGm von Zugfahrzeug und Anhänger über 4250 kg beträgt.
Ausbildung:
3 UE Theorie
4 UE Fahrausbildung
Prüfung:
Theorieprüfung am Computer
Fahrprüfung
Nach bestandener praktischer Prüfung haben Besitzer der Klasse B die Möglichkeit, ihren alten Führerschein dem Prüfer abzugeben und bekommen den neuen per Post zugestellt. Behält man den alten Führerschein, weil man z.B.: in den nächsten Tagen ins Ausland fährt, muss man persönlich den Führerschein beim Verkehrsamt austauschen.
Sowohl der Code 96 als auch die BE-Lenkberechtigung können mit der B-Lenkberechtigung gemeinsam erworben werden.