Voraussetzungen:
Geistige und körperliche Reife
Mindestalter erreicht
Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche sowie augenärztliche Untersuchung)
Verkehrspsychologisches Screening
Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)
Besitz der Klasse B (Kombination von B und D1 Ausbildung möglich)
Erste-Hilfe-Kurs (Erste-Hilfe-Grundkurs) im Ausmaß von 16 Stunden
Theorie- und Praxis-Ausbildung
Mindestalter
Ausbildungsbeginn ab 20 ½ Jahren (Führerschein mit 21 Jahren)
Lenkberechtigung für
Kraftwägen mit maximal 16 Plätzen für Personenbeförderung (Lenkerplatz ausgenommen) und einer maximalen Gesamtlänge von 8 Metern
Ausbildung
12 Unterrichtseinheiten klassenspezifische Theorie „D1“
Fahrausbildung in 8 Fahrlektionen
Prüfung
Theorieprüfung am Computer
Fahrprüfung
Keine Probezeit
Es gibt keine Probezeit. (Ausnahme: B und D1 Führerschein werden kombiniert gemacht, die Probezeit beträgt hierbei 3 Jahre)
Keine Mehrphasenausbildung
Sonstiges
Führerscheinklassen C1/C sowie D1/D müssen alle 5 Jahre verlängert werden, Diese Frist verkürzt sich nach dem 60. Lebensjahr auf 2 Jahre.
Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten notwendig!
Parallel dazu müssen alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die gewerblich einen LKW über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einen Omnibus mit mehr als 8 Fahrgastplätzen fahren, alle 5 Jahre eine Weiterbildung in Code C95 bzw., Code D95 absolvieren.