Voraussetzungen:
Geistige und körperliche Reife
Mindestalter erreicht
Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche sowie augenärztliche Untersuchung)
Verkehrspsychologisches Screening
Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)
Besitz der Klasse B (Kombination von B und D Ausbildung möglich)
Erste-Hilfe-Kurs (Erste-Hilfe-Grundkurs) im Ausmaß von 16 Stunden
Theorie- und Praxis-Ausbildung
Mindestalter
Ausbildungsbeginn ab 23 ½ Jahren (Führerschein mit 24 Jahren)
Unter folgenden Voraussetzungen ist ein Ausbildungsbeginn auch ab 20 1/2 (Führerschein mit 21 Jahren) möglich:
· Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweis
· Fahrzeugnutzung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (Feuerwehr, Streitkräfte etc.)
· Fahrzeuge die nach Reparatur- und Wartungsarbeiten für Probefahrten auf der Straße genutzt werden
Lenkberechtigung für
Kraftwägen und Sonderkraftfahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen für Personenbeförderung
Ausbildung
12 Unterrichtseinheiten klassenspezifische Theorie „D“
Fahrausbildung in 8 Fahrlektionen
Prüfung
Theorieprüfung am Computer
Fahrprüfung
Keine Probezeit
Es gibt keine Probezeit. (Ausnahme: B und D Führerschein werden kombiniert gemacht, die Probezeit beträgt hierbei 3 Jahre)
Keine Mehrphasenausbildung
Sonstiges
Führerscheinklassen C1/C sowie D1/D müssen alle 5 Jahre verlängert werden. Diese Frist verkürzt sich nach dem 60. Lebensjahr auf 2 Jahre.
Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten notwendig!
Parallel dazu müssen alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die gewerblich einen LKW über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einen Omnibus mit mehr als 8 Fahrgastplätzen fahren, alle 5 Jahre eine Weiterbildung in Code C95 bzw., Code D95 absolvieren.